Transparenzregister

 

Was ist das Transparenzregister ?

Um eine bessere Transparenz der parlamentarischen Aktivitäten zu gewährleisten, hat die Abgeordnetenkammer ein Transparenzregister eingeführt. Dieses verlangt den Eintrag jedes Kontakts mit einer Person außerhalb des Parlaments, der die gesetzgebende Arbeit oder die Entscheidungsprozesse im Parlament beeinflussen könnte.

Dieses Register soll die verschiedenen Akteure offenlegen.

Kontakte zwischen Abgeordneten und Bürgern, die deren persönliche Lage oder privaten Interessen betreffen, sind von den oben genannten Vorschriften nicht betroffen.

Jede juristische oder natürliche Person, die eine dritte Person vertritt oder von einer dritten Person Mandat erhält und die für letztgenannte oder sich selbst handelt, muss sich vorab in das auf der Internetseite veröffentlichte Transparenzregister eintragen, wenn sie Abgeordnete kontaktiert, um die gesetzgebende Arbeit oder Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Ohne einen solchen Eintrag darf kein Kontakt stattfinden, der die gesetzgebende Arbeit oder den Entscheidungsprozess beeinflussen könnte.

Ausgenommen vom Eintrag in das Transparenzregister sind Europaabgeordnete, staatliche Institutionen und Organisationen, die lokale, kommunale oder interkommunale Behörden vertreten, sowie Berufskammern.

Die Parlamentsverordnung („règlement“) legt in Artikel 178bis fest, welche Aktivitäten den Bestimmungen des Transparenzregisters unterliegen und welche nicht.

Das Transparenzregister ist öffentlich und kann bei der Parlamentsverwaltung eingesehen werden.

Es enthält folgende Angaben:

  • Namen
  • Rechtsform
  • Adresse (des Gesellschaftssitzes)
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Nummer des Betriebs beim Handels- und Gesellschaftsregister oder eine entsprechende Angabe bei Gesellschaften mit Sitz im Ausland
  • Zweck der Vereinigung, Gesellschaft oder Gruppierung
  • Namen von Dritten, falls notwendig

Informationen bezüglich des Namens, der juristischen Form oder des Namens von Dritten werden auf der Internetseite des Parlaments veröffentlicht.

Gesellschaften, Institutionen, Organisationen, juristische und natürliche Personen, die sich ins Transparenzregister eintragen, erklären sich damit einverstanden, dass die angegebenen Informationen veröffentlicht werden. Sie garantieren, dass die angegeben Informationen korrekt sind, und kooperieren bei weiterführenden Fragen oder notwendigen Aktualisierungen mit der Verwaltung.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass der unilaterale Eintrag auf eigene Verantwortung geschieht und jederzeit die Möglichkeit besteht, Angaben aus dem Register entfernen zu lassen.

Wenn Sie sich in das Transparenzregister eintragen oder einen Eintrag entfernen lassen wollen, bitten wir Sie, Ihren Antrag an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: registredetransparence@chd.lu. Dazu sind folgende Informationen nötig:

  • Namen
  • Rechtsform
  • Adresse (des Gesellschaftssitzes)
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Nummer des Betriebs beim Handels- und Gesellschaftsregister oder eine entsprechende Angabe für Gesellschaften mit Sitz im Ausland
  • Zweck der Vereinigung, der Gesellschaft oder Gruppierung
  • Namen von Dritten, falls notwendig.