Transparenzregister

Transparenzregister

Um eine verstärkte Transparenz der parlamentarischen Aktivitäten zu gewährleisten, verfügt die Abgeordnetenkammer über ein Transparenzregister. Dieses Register dient dazu, die verschiedenen Akteure, die potenziell Einfluss auf die gesetzgeberische Arbeit oder die Entscheidungsprozesse des Parlaments nehmen, sowie deren Unterredungen mit den Abgeordneten öffentlich bekannt zu machen.

Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht in Artikel 178bis die Verpflichtung der Abgeordneten vor, jegliche wahrgenommene oder initiierte Unterredung mit einer parlamentsexternen Person nachträglich zu melden, die den Zweck verfolgt, die gesetzgeberische Arbeit oder die Entscheidungsprozesse des Parlaments zu beeinflussen.

  • Das Transparenzregister enthält:
     

    1. Datum und Ort der Unterredung;
    2. Namen und Vornamen der Parlamentsmitglieder, die an der Unterredung teilgenommen haben;
    3. Namen und Vornamen von Interessenvertretern und Dritten, die an der Unterredung teilgenommen haben;
    4. Bezeichnung, Firmennamen, Anschrift des Firmensitzes und die Eintragungsnummer im Handels- und Firmenregister (RCS) aller vertretenen Akteure und juristischen Personen oder, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, Namen und Vornamen sowie den Ort der professionellen oder privaten Adresse;
    5. eine kurze Zusammenfassung der von den Interessenvertretern und Dritten vertretenen Position hinsichtlich der gesetzgeberischen Aktivitäten;
    6. die Gesetzentwürfe oder Gesetzesvorschläge sowie die Gesetze, auf die sich die Gespräche bezogen haben, falls zutreffend.
  • Die Absicht, die gesetzgeberische Arbeit der Parlamentsmitglieder oder die Entscheidungsprozesse der Abgeordnetenkammer auf jedwede Weise zu beeinflussen, muss das vorrangige Ziel der betreffenden Unterredung darstellen.

     

    Nicht betroffen und von der Meldepflicht ausgeschlossen sind:

    • Unterredungen zwischen Abgeordneten und Bürgern über eine individuelle administrative Entscheidung;
    • interne Besprechungen der politischen Parteien oder Treffen unter verschiedenen politischen Parteien;
    • ein einfaches Telefongespräch oder Randbemerkungen im Rahmen einer Veranstaltung. Als mögliche Beispiele lassen sich ein Neujahrsempfang oder die Präsentation einer Bilanz anführen;
    • Besprechungen mit Europaabgeordneten, anderen nationalen wie ausländischen staatlichen Institutionen, mit Organisationen, die lokale, kommunale oder interkommunale Autoritäten vertreten, und den Berufskammern;
    • Beratungstätigkeiten rechtlicher, professioneller, technischer oder wissenschaftlicher Natur auf Anfrage von einem oder mehreren Abgeordneten.
  • Bevor eine solche Unterredung mit Parlamentsmitgliedern abgehalten werden kann, bei der auf jedwede Weise auf die gesetzgeberische Arbeit oder die Entscheidungsprozesse des Parlaments Einfluss genommen werden kann, müssen die Abgeordneten über die folgenden Informationen verfügen:

    • Datum und Ort der Unterredung;
    • Name und Vorname der Abgeordneten, die an der Unterredung teilnehmen sollen;
    • Name und Vorname der Interessenvertreter und Dritten, die an der Unterredung teilnehmen sollen;
    • Bezeichnung, Firmenname, Anschrift des Firmensitzes und die Eintragungsnummer im Handels- und Firmenregister aller Akteure und juristischen Personen, die vertreten sein sollen, oder, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, Name und Vorname sowie Ort der professionellen oder privaten Adresse;
    • die Gesetzentwürfe oder Gesetzesvorschläge sowie die Gesetze, auf die sich die Diskussionen beziehen, falls zutreffend.

    Im Anschluss an die Unterredung übermitteln die Abgeordneten diese Daten sowie eine kurze Beschreibung der durch die Interessenvertreter und Dritten vertretenen Position an die Parlamentsverwaltung, die diese umgehend, spätestens jedoch sechs Wochen nach Datum der Einreichung, veröffentlichen wird.

    Sollten den Abgeordneten die oben genannten Daten nicht im Voraus des Gesprächs mitgeteilt worden sein, kann gemäß Artikel 5 des Verhaltenskodexes für luxemburgische Abgeordnete in Bezug auf finanzielle Interessen und Interessenkonflikte („Code de conduite des députés luxembourgeois en matière d’intérêts financiers et de conflits d’intérêts) keine Unterredung mit den Parlamentsmitgliedern stattfinden, die zum Zweck hat, die gesetzgeberische Arbeit oder die Entscheidungsprozesse des Parlaments zu beeinflussen.

    Datenschutz

    Indem sie die oben genannten Daten an die Abgeordneten übermitteln, erklären die Gesellschaften, Institutionen, Organisationen und natürlichen wie juristischen Personen:

    • die betroffenen Personen darüber informiert zu haben, dass die von ihnen mitgeteilten Informationen im Transparenzregister aufgeführt und veröffentlicht werden;
    • dass die angegebenen Informationen korrekt sind und dass sie für administrative Anfragen bezüglich ergänzender Informationen und Aktualisierungen zur Verfügung stehen;
    • dass sie damit einverstanden sind, dass diese Eintragung unter ihrer eigenen Verantwortung vorgenommen wird.

    Wir laden Sie ein, das Informationsblatt hinsichtlich des Schutzes der personenbezogenen Daten der Personen zu Rate zu ziehen, die im Transparenzregister eingetragen sind. Jegliche Fragen können gerne an die E-Mail-Adresse registredetransparence@chd.lu gerichtet werden.

Bitte beachten Sie, dass die neuen Bestimmungen bezüglich des Transparenzregisters am 15. September 2025 in Kraft getreten sind.

 

Aktuell sind noch keine Unterredungen im Transparenzregister eingetragen. Die Abgeordneten verfügen über eine zweiwöchige Frist, um der Parlamentsverwaltung die erforderlichen Informationen über Unterredungen ab dem 15. September 2025 mitzuteilen, welche diese dann spätestens sechs Wochen nach ihrer Einreichung publizieren muss.

Geschäftsordnung des Parlaments

Angepasste Funktionsweise seit dem 15. September 2025

Nach seiner Einführung im Dezember 2021 wurde das Transparenzregister der Abgeordnetenkammer im Juni 2025 überarbeitet. Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass die dem Treffen vorangehende Meldung durch den Interessenvertreter oder den Dritten, der einen Abgeordneten treffen möchte, um die parlamentarische Arbeit zu beeinflussen, durch die nachträgliche Meldung durch den Abgeordneten ersetzt wurde. Zu den Informationen, die veröffentlicht werden müssen, gehören von nun auch das Thema der Unterredung sowie der Name des oder der teilnehmenden Abgeordneten.

Das vorige Transparenzregister aufrufen

Les députés s'accordent sur une réforme du registre de transparence

Article 21.05.2025