Die Aufgaben und Funktionsweise des Parlaments

 
Welche Missionen hat das Parlament ? Wie funktionniert es?

Aufgaben des Parlaments

« La Chambre des Députés représente le pays. Elle exerce le pouvoir législatif. Elle contrôle l’action du Gouvernement. »

Artikel 62 der Verfassung

Gesetzgebung, Kontrolle der Regierung, politische Debatten – das sind die drei Hauptaufgaben des Parlaments.

Die Abgeordnetenkammer ist die gesetzgebende Gewalt im Staat. Die Hauptaufgabe des Parlaments besteht darin, Gesetze zu erlassen oder bestehende Gesetze abzuändern. Auch wenn zumeist die Regierung von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch macht, so obliegt es dem Parlament, die Gesetze zu verabschieden.

Das Parlament ist zudem zuständig für die Kontrolle der Regierung. Dazu stehen der Abgeordnetenkammer sowie einzelnen Abgeordneten verschiedene Mittel zur Verfügung, wie zum Beispiel parlamentarische Fragen oder Interpellationen.

Das Führen politischer Debatten gehört ebenfalls zu den Hauptaufgaben des nationalen Parlaments. Die Abgeordnetenkammer führt diese Debatten aus eigener Initiative oder auf Einladung der Regierung.

Die Abgeordneten haben das Recht, über die Besetzung zentraler Posten im Staat zu bestimmen.

Die Abgeordnetenkammer ist nicht nur für nationale Angelegenheiten zuständig. Das Parlament spielt auch auf diplomatischem Parkett im Kontakt mit anderen Parlamenten und interparlamentarischen Organisationen eine Rolle. Es hat ein Mitspracherecht im europäischen Entscheidungsprozess.

Kontrolle der Regierung

Den Abgeordneten stehen diverse Mittel zur Verfügung, um sich über Arbeit und Vorhaben der Regierung zu informieren, in verschiedenen Gremien finanzielle, bürokratische sowie politische Abläufe innerhalb der Regierungsarbeit zu überprüfen und so ihrer Kontrollfunktion nachzukommen.

Wie kontrolliert das Parlament die Regierung?

  • Jedes Jahr wird der Haushalt des Folgejahres zur Debatte und Abstimmung im Parlament vorgelegt. Dabei werden auch die Konten der vorherigen Haushaltsjahre gebilligt. Die Haushaltsführung der Regierung wird vom Parlament im Haushaltskontrollausschuss kontrolliert. Dieser untersucht die Gutachten und Spezialberichte des Rechnungshofs über die Finanzplanung des Staats sowie Angelegenheiten, mit denen der Rechnungshof befasst wurde. Er kann auch einen Austausch mit den zuständigen Mitgliedern der Regierung über die Anmerkungen des Rechnungshofs initiieren.

  • Die Abgeordneten können den Regierungsmitgliedern Anfragen von allgemeinem Interesse oder zur politischen Aktualität stellen. Diese Anragen werden entweder in einer öffentlichen Sitzung oder auf schriftlichem Wegegestellt. Die zuständigen Minister haben eine Frist von einem Monat um sie zu beantworten.

    Dringende Fragen, die als solche für zulässig erklärt worden sind, werden in einer öffentlichen Sitzung behandelt oder binnen einer Woche schriftlich beantwortet.

  • Jeder Abgeordnete hat das Recht, eine Interpellation an die Regierung zu richten. Es handelt sich um eine schriftliche Anfrage für eine öffentliche Debatte, die sich auf Fragen öffentlichen Interesses beschränken muss.

  • Dieses Recht kann vom Parlament ausgeübt werden oder, was für gewöhnlich der Fall ist, von einem Untersuchungsausschuss. Es kommt zum Tragen, wenn mögliche Missstände bei der Regierung oder einer Verwaltung überprüft werden sollen. Das Untersuchungsrecht sieht die Möglichkeit vor, dass Abgeordnete zur Beweisaufnahme Zeugen anhören oder Experten befragen können.Sie haben in diesem Rahmen dieselben Befugnisse wie ein Untersuchungsrichter.

  • Das Parlament untersucht die Petitionen, die ihm im Petitionsausschuss unterbreitet werden. Falls nötig, kann es sie an die Regierung weiterleiten und Erläuterungen zu ihrem Inhalt verlangen.

Rechtsrahmen

Wie die Abgeordnetenkammer als Institution funktioniert, ist in verschiedenen Texten festgelegt.

Verfassung

Das Grundgesetz legt fest, wie die Verantwortlichkeiten im Staat verteilt sind. Dort ist die Gewaltentrennung festgelegt.

Wahlgesetz

Das Wahlgesetz garantiert freie und demokratische Wahlen zur Zusammensetzung des Parlaments.

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung regelt die Organisation und die Abläufe in der Abgeordnetenkammer. Sie legt auch fest, wie die Gesetzgebungsprozedur im Detail  abläuft, sowie spezielle Prozeduren wie zum Beispiel Ernennungen für  verschiedene Posten.

Ernennungen

Das Parlament spielt eine wichtige Rolle bei der Ernennung von Mitgliedern des Staatsrats und des Rechnungshofs. Es ernennt den Ombudsman, die Mitglieder des Zentrums für Gleichbehandlung und den Kommissar der nationalen Kredit- und Investitionsgesellschaft.

Die Ernennungen betreffen folgende Gremien :

  • Die Mitglieder des Staatsrats werden vom Großherzog genannt, abwechselnd in dieser Reihenfolge:

    • auf Vorschlag eines Kandidaten durch die Regierung
    • auf Vorschlag eines Kandidaten durch die Abgeordnetenkammer
    • auf Vorschlag eines Kandidaten durch den Staatsrat

    Die Ernennung des Kandidaten erfolgt durch Abstimmung in einer öffentlicher Sitzung des Parlaments. Die Wahl ist geheim.

    Bei der Bestimmung des jeweiligen Kandidaten

    1. achtet das Parlament darauf, dass der Staatsrat der Vertretung der Parteien im Parlament Rechnung trägt, sollten diese bei den beiden vorangegangenen Wahlen mindestens drei Mandate erlangt haben
    2. strebt das Parlament eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen im Staatsrat an. Er sollte sich mindestens aus je sieben Männern und Frauen zusammensetzen.
  • Die Abgeordnetenkammer ernennt zwei der drei Persönlichkeiten sowie deren Stellvertreter, welche die Zivilgesellschaft im Nationalen Justizrat vertreten, wie laut Gesetz (loi du 23 janvier 2023 portant organisation du Conseil national de la justice) vorgesehen.

    Das Parlament prüft ebenfalls, ob alle Kandidaten die nötigen Kriterien erfülllen.

  • Die Mitglieder des Rechnungshofs werden, auf Vorschlag vom Parlament, vom Großherzog ernannt. Nach dem gleichen Ernennungsverfahren wie bei der Aufstellung der Kandidaten für einen Posten beim Staatsrat wird in einer öffentlichen Sitzung eine Liste von drei Kandidaten aufgestellt.

  • Das Parlament bestimmt den Ombudsman mit einfacher Mehrheit in einer öffentlichen Sitzung. Nach dieser Wahl ernennt der Großherzog den Ombudsman für ein einmaliges Mandat von acht Jahren. 

  • Der Ombudsman für Kinder und Jugendliche wird nach derselben Prozedur ernannt wie der Ombudsman.

  • Das CET setzt sich aus einem Kollegium aus fünf Mitgliedern – darunter ein Präsident – zusammen. Diese werden vom Großherzog auf Vorschlag der Abgeordnetenkammer aufgrund Ihrer Kompetenz auf dem Gebiet der Förderung der Chancengleichheit bestimmt – das fünfjährige Mandat kann einmal verlängert werden.

  • Das Parlament ernennt in einer öffentlichen Sitzung einen Rechnungsprüfer für die nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft SNCI (Société Nationale de Crédit et d’Investissement) (SNCI). Die Abgeordneten haben ebenfalls die Möglichkeit, diesen vor Ablauf des dreijährigen Mandats abzusetzen.

  • Auf Vorschlag der Präsidentenkonferenz ernennt die Abgeordnetenkammer zwei der sieben Mitglieder des unabhängigen Gremiums für öffentliche Finanzen.