Parteienfinanzierung

     

Die Finanzierung politischer Parteien ist gesetzlich geregelt. Ziel des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (sowie der Abänderungen aus den Jahren 2011 und 2016) ist es, politischen Parteien die nötigen Finanzmittel für ihre Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, ihnen gleiche Chancen und Rechte sowie die nötige Unabhängigkeit einzuräumen und Interessenkonflikten vorzubeugen. Gleichzeitig soll die gesetzliche Regelung dafür sorgen, dass die absolute Transparenz der Parteienfinanzierung garantiert wird.

Die Parteien kommen ihrer Transparenzpflicht nach, in dem sie jährlich verschiedene Dokumente bei der Abgeordnetenkammer einreichen (wie es Artikel 6 des entsprechenden Gesetzes vorsieht):

  • Statuten
  • Auflistung der landesweiten Parteiführung
  • Aufstellung der Spender sowie aller Spenden über 250 € (nach Artikel 9)
  • Abrechnungen und Bilanzen (nach Artikel 14).

Auf Basis dieser Dokumente fertigt der Rechnungshof für jedes Geschäftsjahr einen Bericht an, wie es Artikel 16 des entsprechenden Gesetzes vorsieht. Dieser hält fest, inwiefern die verschiedenen Parteien die Bestimmungen des betreffenden Gesetzes befolgt haben.

N.B.: Alle Angaben sind frei von jeder interessierten Person im Parlament einzusehen.

Ab 2012 veröffentlicht das Parlament lediglich die Konten und Bilanzen:

CSV

DP

LSAP

ADR

déi gréng

Piratepartei

déi Lénk

PID

KPL

Berichte des Rechnungshofs