Délégation luxembourgeoise du groupe de contrôle parlementaire conjoint d'Europol (Europol "JPSG" - joint parliamentary scrutiny group)

Paritätische Parlamentarische Kontrollgruppe zu EUROPOL

Die Kontrolle der Aktivitäten von Europol ist im Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vorgesehen. Die nationalen Parlamente sind in die Kontrolle der Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union mit eingebunden.

Die Paritätische Parlamentarische Gruppe kontrolliert die politischen Aktivitäten von Europol, sowie ihren Einfluss auf die Freiheiten und politischen Grundrechte natürlicher Personen. Zu diesem Zweck können der Verwaltungsratspräsident, der Direktor oder auch der Europäische Datenschutzbeauftragte gerufen werden,

Die Mitglieder treffen sich zweimal pro Jahr, im ersten Semester im Mitgliedstaat, der den EU-Vorsitz hat, im zweiten Semester im Europaparlament.

Zusammensetzung und Informationen

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