Glossar

   

Parlamentsverwaltung

Die Parlamentsverwaltung setzt sich aus dem Generalsekretär, den beigeordneten Generalsekretären, Beamten und Angestellten zusammen. Der Generalsekretär wird vom Parlament gewählt. Die beigeordneten Generalsekretäre werden vom Präsidium ernannt. Das Präsidium definiert die Zuständigkeiten des Generalsekretärs und der beigeordneten Generalsekretäre.

 

Änderungsantrag („amendement“)

Ein Änderungsantrag kann von der Regierung oder von einem Abgeordneten ausgehen. Er hat als Ziel, den Text eines Gesetzesentwurfs oder eines Gesetzesvorschlags in einer Ausschusssitzung oder der Plenarversammlung umzuändern.

 

Staatshaushalt

Beim Staatshaushalt handelt es sich um ein Gesetz, das die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Staats während eines Jahres, des Haushaltsjahres, genehmigt.

 

Präsidium (erweiterter Vorstand)

Das vom Parlament gewählte Präsidium setzt sich aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und maximal sieben Mitgliedern zusammen. Der Generalsekretär gehört dem Präsidium an, hat allerdings kein Stimmrecht. Das Präsidium vertritt das Parlament auf nationaler und internationaler Ebene und regelt Finanz- und Organisationsfragen, welche die Abgeordneten (und die Verwaltung) betreffen. Außerdem kümmert es sich um die laufenden Angelegenheiten des Parlaments und trifft alle Entscheidungen in Bezug auf Organisation und Disziplinarfragen.

 

Parlamentarische Ausschüsse

Um die parlamentarischen Arbeiten in der öffentlichen Sitzung zu erleichtern und vorzubereiten, gibt es ständige und, wenn nötig, Spezialausschüsse. Die Ausschüsse haben den Auftrag Gesetzesvorhaben und Gesetzesvorschläge, wie auch Änderungen und Anträge zu untersuchen, die der Präsident an sie weiterleitet. Sie sind ebenfalls für die Vorbereitung der Debatten und die Organisation von Anhörungen zuständig.

 

Kammerbericht („Compte rendu“ oder „Chamberblietchen“)

 

Der Kammerbericht ist eine Publikation des Parlaments, in der die Debatten und Stellungnahmen aus den öffentlichen Sitzungen integral nachzulesen sind. Er enthält auch eine Zusammenfassung der Gesetzestexte, die angenommen wurden, die an die Regierung gerichteten Fragen und die dazu passenden Antworten sowie eine globale Übersicht über die Aktivitäten des Parlament. Der Kammerbericht ist online verfügbar, wird aber auch auf Anfrage gratis verschickt.

 

Präsidentenkonferenz

Der Ausschuss, der „Präsidentenkonferenz“ („Conférence des Présidents“) genannt wird, entscheidet über die Organisation der parlamentarischen Arbeiten, schlägt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen vor und begutachtet großherzogliche Verordnungsvorschläge  („projets de règlement grand-ducal“), wenn danach verlangt wird.

 

Einreichen eines Gesetzes

 

Mit der Einreichung („dépôt“) wird das Parlament offiziell mit einem Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag befasst.

 

Abgeordneter

Der Abgeordnete ist ein Parlamentarier, ein Mitglied der Abgeordnetenkammer. Zusammen mit dem Großherzog bilden die Abgeordneten die gesetzgebende Gewalt, die Legislative. Die Abgeordneten stimmen ab, ohne Weisung von einem Auftraggeber zu bekommen, und dürfen nur die Interessen des Landes im Blick haben. Die Zahl der Abgeordneten ist nach der Verfassung auf 60 festgelegt. Der Verfassung nach vertritt das Parlament das Land.

 

Auflösung des Parlaments

Die Abgeordneten sind für fünf Jahre gewählt. In der Regel endet ihr Mandat mit der öffentlichen Sitzung des neuen Parlaments, das aus den Wahlen hervorgeht und am dritten Dienstag nach den Wahlen zusammenkommt. Das Parlament kann auch vorzeitig aufgelöst werden. Der Verfassung nach hat der Großherzog das Recht, das Parlament aufzulösen.

 

Parlamentarische Dokumente

Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge, wie auch die Gutachten und die dazugehörigen Berichte, werden als parlamentarische Dokumente veröffentlicht und durchgehend nummeriert.

 

Untersuchungsrecht

Nach Artikel 64 der Verfassung hat das Parlament das Untersuchungsrecht, aufgrund dessen Zeugen angehört und Experten zurate gezogen werden können. Dies dient der Beweisaufnahme zu Fragen von allgemeinem Interesse. Das Untersuchungsrecht wird über einen parlamentarischen Ausschuss ausgeübt. Es ist im Gesetz vom 27. Februar 2011 geregelt, welches ein Gesetz vom 18. April 1911 abgeändert hat. Der Ausschuss sowie sein Präsident können alle Untersuchungsmaßnahmen in die Wege leiten, die der Kodex für Ermittlungsverfahren in Strafsachen vorsieht.

 

Fraktion

In einer Fraktion schließen sich Abgeordnete aufgrund ihrer politischen Affinitäten zusammen. Um anerkannt zu werden, muss eine Fraktion mindestens fünf Mitglieder haben. Jede Fraktion bestimmt einen Präsidenten, der sie in der Präsidentenkonferenz vertritt. Die Fraktionen bekommen auch Räumlichkeiten und Kredite, die proportional zu ihrer Vertretung im Parlament berechnet sind, zur Verfügung gestellt.

 

Technischer Zusammenschluss

Abgeordnete, die weder einer Fraktion angehören noch an eine Fraktion angegliedert sind, können einen « technischen Zusammenschluss » bilden unter der Bedingung, dass dieser mindestens fünf Mitglieder hat. Sie benennen einen Koordinator, der ihr Sprecher in allen Verwaltungsangelegenheiten ist und sie in der Präsidentenkonferenz vertritt.

 

Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Sitzungen des Parlaments sind öffentlich, außer eine Mehrheit der Mitglieder des Parlaments würde anders entscheiden. In dem Fall tagt das Parlament unter Ausschluss der Öffentlichkeit und die Sitzung wird geheim gehalten.

 

Interpellation

Die Interpellation ist eine Anfrage für eine öffentliche Debatte, die ein Abgeordneter an einen Minister oder an die ganze Regierung richtet, damit sie zu einer Verwaltungsmaßnahme oder zu einem Thema von öffentlichem Interesse Stellung nehmen kann.

 

Legislaturperiode

Die Legislaturperiode ist die Periode, für die die Abgeordneten gewählt sind. Sie dauert im Prinzip fünf Jahre, es sei denn, es finden vorgezogene Wahlen statt.

 

Gesetz

Das Gesetz ist eine juristische Regel („règle de droit“), die vom Parlament angenommen wird. Sie muss von allen Bürgern befolgt werden, nachdem sie vom Großherzog verkündet und im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht worden ist.

 

Antrag („motion“)

Ein Antrag ist ein Text, der vom Parlament angenommen wird und die Regierung dazu auffordert, eine bestimmte Initiative zu ergreifen oder eine bestimmte Position einzunehmen.

 

Einfache Petition

Die Petition ist eine Anfrage, die von einer oder mehreren Einzelpersonen an das Parlament gerichtet wird, um eine für sie oder für die verteidigte Sache vorteilhafte Entscheidung herbeizuführen. Die Petitionen richten sich an den Parlamentspräsidenten, der sie entweder an den Petitionsausschuss oder an die Ausschüsse richtet, die mit einem Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag befasst sind, auf den sich die Petition bezieht. Der Präsident kann die Petition auch beim Präsidium einreichen.

Je nach Sachlage entscheidet der Petitionsausschuss, die Petition an einen Minister oder an einen anderen parlamentarischen Ausschuss zu leiten, sie beim Präsidium einzureichen oder sie ad acta zu legen.

 

Öffentliche Petition

Die öffentliche Petition kann ausschließlich mittels eines Spezialformulars auf der Internetseite des Parlaments eingereicht und unterschrieben werden. Sie muss von allgemeinem Interesse sein und ethische Prinzipien befolgen. Sie darf kein Thema behandeln, das genau gleich von einem Petitionär in der gleichen Sitzungsperiode eingereicht wurde. Wer eine Petition einreichen oder unterschreiben möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein, im nationalen Personenregister eingetragen sein und eine nationale Identifikationsnummer besitzen. Der Petitionsausschuss und die Präsidentenkonferenz untersuchen die Petition und entscheiden, ob sie angenommen werden kann. Wenn sie als nicht annehmbar eingestuft wird, wird sie wie eine einfache Petition behandelt. Wenn eine öffentliche Petition den Sockel von 4.500 Unterschriften erreicht oder überschreitet, wird eine öffentliche Debatte vom Petitionsausschuss und dem in der betreffenden Frage zuständigen Ausschuss organisiert.

 

Legislative, gesetzgebende Gewalt

Die gesetzgebende Gewalt erlässt die Gesetze. Sie wird vom Parlament ausgeübt.

 

Gesetzentwurf

Der Großherzog hat, wie auch die Mitglieder des Parlaments, ein Initiativrecht in der gesetzgebenden Prozedur. Seine Initiative, die auch noch „Regierungsinitiative“ genannt wird, nennt man „Gesetzentwurf“. Es ist ein Text der vorgeschlagen wird, um dann vom Parlament angenommen zu werden. Die Gesetzentwürfe beinhalten immer eine Begründungstext, der den Werdegang der Ziele und des Inhalts des Gesetzes darlegt, sowie einen Kommentar zu den Artikeln des Gesetzes.

 

Gesetzesvorschlag

Ein Gesetzesvorschlag ist eine Gesetzesinitiative, die von einem Abgeordneten ausgeht. Wie auch beim Gesetzentwurf legt der Urheber die Ziele des Vorschlags dar und kommentiert die Artikel.

 

Parlamentarische Anfragen

Im Rahmen der Mittel, mit denen das Parlament die Regierung kontrolliert und überwacht, kann es der Regierung über seine Mitglieder Fragen stellen. Damit möchte der Abgeordnete vom Minister über Verwaltungs- oder Regierungsangelegenheiten informiert werden. Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht verschiedene Arten von Fragen vor: schriftliche Fragen, dringende Fragen, Fragen mit Debatte sowie Fragen, die während der Frage- oder Aktualitätsstunde gestellt werden.

 

Quorum

Das Quorum ist die Mindestanzahl von Abgeordneten, die anwesend sein müssen, damit eine Abstimmung gültig ist.

 

Berichterstatter

Der Berichterstatter ist das Mitglied eines Ausschusses, das den Bericht des Ausschusses zu einem Text vortragen soll.

 

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wird vom Parlament angenommen und im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht. Sie bestimmt die Organisation des Parlaments, seine Funktionsweise und die Prozeduren.

 

Verweis an die Kommission (renvoi)

Der Verweis ist ein Akt, mit dem die Präsidentenkonferenz eine Kommission mit einem Gesetzentwurf oder einem anderen Text befasst.

 

Entschließung (résolution)

Das Parlament nimmt eine Entschließung, einen Text, der an das Parlament selbst gerichtet ist, an, um Position zu beziehen oder eine Entscheidung zu treffen.

 

Politische Sensibilität

Der Abgeordnete, der weder einer Fraktion noch einem technischen Zusammenschluss angehört, bildet eine politische Sensibilität.

 

Sitzungsperiode

Eine Sitzungsperiode ist eine Untereinteilung der Legislaturperiode. Es handelt sich um die Periode des Jahres, während der das Parlament tagt. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass die Sitzungsperiode am zweiten Dienstag im Oktober beginnt. Sie wird kurz vor Beginn der nächsten Sitzungsperiode geschlossen.

 

Abstimmung über das Gesetz

Das Parlament verfügt über verschiedene Abstimmungsverfahren. Ein Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag kann, auf Anfrage von mindestens fünf Abgeordneten, zur Abstimmung unterteilt werden. Wenn Änderungsanträge angenommen werden, stimmt das Parlament ein zweites Mal darüber ab, nachdem der Staatsrat sein Gutachten abgegeben hat. Die nächste Abstimmung ist die über den Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag als Ganzes. Schlussendlich vollendet die Abstimmung über den ganzen Text, mindestens drei Monate nach der ersten Abstimmung, die gesetzgebende Prozedur. Das Parlament kann sich aber mit dem Einverständnis des Staatsrats dazu entscheiden, sich von der zweiten Abstimmung zu entbinden.